flagranto-clean
Immer perfekte Desinfektion und Sauberkeit. Durch die guten Produkteigenschaften und hohen Reinigungskraft wird immer eine brillante, streifenfreie Sauberkeit und optimale Reinigungsergebnisse garantiert.
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flagranto-clean ist eine Abteilung vom EDV-Service Logemann für die Bereiche Desinfektion und Reinigung.

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flagranto-systems

EDV-Service Logemann

Inhaber: Wilfried Logemann
Nordloher Straße 16a
D-26689 Apen - Godensholt

Telefon: 04409 - 8395
Telefax: 04409 - 8414

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Internet Hauptseite: www.flagranto.de


flagranto ist eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München

Umsatzsteuer - Ident - Nummer: DE117811738


Steuernummer: 69/127/03449 (Finanzamt Westerstede)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeine Bedingungen
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt unsere AGBs mit Erteilung seines Auftrages
an. In jedem Falle gilt die Annahme unserer Leistung als Anerkennung unserer AGBs,
auch wenn der Käufer im Schriftverkehr andere Bedingungen genannt hat. Mündliche
Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform, rechtliche Unwirksamkeit einzelner
Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsannahme durch uns.
Insbesondere bei Einzelanfertigung behalten wir uns technische Änderungen, die der
verbesserten Funktion oder Produktverbesserung dienen, vor.

3. Patent- und Urheberrechte
An allen Entwürfen, Beschreibungen und den Quelltexten (Sourcen) der gesamten
Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte, durch von der Firma
EDV-Service Logemann im Namen des Kunden installierte Software Dritter, können wir
nicht haftbar gemacht werden.

4. Lieferung
EDV-Service Logemann wird sich nach Kräften bemühen, Terminwünsche des Kunden
nachzukommen. Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich zugesagt
wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger Klärung der für die Ausführung des
Auftrages maßgeblich technischen und kaufmännischen Einzelheiten und rechtzeitigen
Erbringung der Leistungen des Kunden. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des
Käufers voraus. Im Falle einer Überschreitung von verbindlich zugesagten Terminen ist
der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen
(mindestens 3-wöchigen) Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den durch
Verzug von EDV-Service Logemann entstandenen Verzögerungsschaden wird bei
leichter Fahrlässigkeit nur für einen Zinsverlust bis zu einer Höhe von 150€, im übrigen
ebenso wie bei anderen Vertragsverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
gehaftet. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Der Rücktritt vom Erwerb einer eigens anzufertigenden Sache verpflichtet den Käufer
zur Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bei uns entstandenen und nicht
weiter veräußerbaren Teile sowie aller Kosten.
Die Lieferung kann sich durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen sowie durch
Eintritt höherer Gewalt verzögern. Für den Versand wählen wir den am besten geeigneten
Versandweg aus. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe an den Versand. Eine
Transportversicherung ist Sache des Käufers, kann jedoch durch uns veranlaßt werden.

5. Preise und Zahlungsweise
Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich immer zusätzlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar bis zum
angegebenen Zahlungstermin. Änderungen, die von uns nicht schriftlich bestätigt sind,
sind ungültig und bedingen ggf. eine Nachzahlung. Zahlungen gelten erst dann als
geleistet, wenn wir in voller Höhe über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei
Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz.
Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung
auch nie zum Abzug.
Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den
Rechnungsbetrag wegen erfolgter Mängelrüge oder einer Gegenforderung ist
ausgeschlossen, es sei denn, daß Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt wurden.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten
Sachen werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die
gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur
Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie
er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen
Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des
Bestellers.

7. Gewährleistung
Für gelieferte Software erstreckt sich die Gewährleistung nur auf Eigenschaften die im
Handbuch bzw. im Angebot beschrieben sind. Die Funktionstüchtigkeit der Software mit
anderer Hardware als die beim Kunden getestete oder im Handbuch beschriebene bzw.
im Kaufvertrag aufgeführter Hardware kann nicht garantiert werden. Jegliche Haftung für
Einfluß der gelieferten Software auf Sachen oder Profite des Kunden wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für Dienstleistungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für
unmittelbar verursachten Sachschaden. Hierbei sind insbesondere mittelbare Schäden
sowie Schäden durch nicht gegebene Brauchbarkeit der vermittelten Informationen
ausgeschlossen.
Für alle Lieferungen von Neugeräten leisten wir die handelsübliche Garantie von 6
Monaten derart, daß wir alle vorliegenden Fehler und Schäden beseitigen, die
nachweisbar auf Arbeits- und Materialfehler zurückzuführen sind. Das Recht auf
Rückgängigmachung des Vertrages und Herabsetzung der Vergütung setzt das
Fehlschlagen von höchstens drei Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferung durch
uns voraus. Nach Ablauf der 6-monatigen Gewährleistung erstreckt sich der
Garantieanspruch des Kunden auf die eventuell weitergehenden Ersatzleistungen gemäß
Hersteller-Garantiebedingungen. Bei der Modifikation übernehmen wir die
Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Die
Garantieleistung auf Produkte aus unserer Fertigung umfaßt generell 6 Monate ab
Lieferdatum und bezieht sich auf Material und Arbeitszeit. Reparaturen werden innerhalb
der Garantiezeit kostenlos ausgeführt, wenn der Käufer die Ware frachtfrei bei uns
anliefert. Wird eine Reparatur am Einsatzort der Ware nötig, weil diese im Verbund mit
anderen arbeitet oder fest installiert ist, so trägt der Käufer die Fahrtkosten des
Kundendienstpersonals. Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
der verkauften Ware wird für Mangelfolgeschäden nur geleistet, sofern die erteilte
Zusicherung den Schutz des Kunden gerade vor solchen Schäden bezweckt. Wir haften
nicht für Schäden aus unsachgemäßer Bedienung oder unbefugtem Eingriff in Geräte.
Die Ware ist sofort nach dem Empfang zu untersuchen. Nicht vertragsgemäße
Beschaffenheit oder Mängel sind, sofern sie offensichtlich sind, innerhalb von 7 Tagen
schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Verbrauchsgüter, wozu
auch Farbanstriche oder der Abnutzung unterliegende Gehäuseteile und Kabel zählen,
unterliegen im Rahmen der normalen Abnutzung keiner Gewährleistung. Wenn an sich
funktionstüchtige Geräte am Einsatzort durch klimatische oder technische Einflüsse
(Fremdeingriff, etc.) zeitweise Störungen zeigen, so können wir hierfür nicht haften,
werden uns aber mit größtmöglicher Kulanz um Abhilfe bemühen. Ausgetauschte Teile
gehen in das Eigentum des EDV-Service Logemann über.

8. Montagearbeiten
Unsere Preise verstehen sich ohne Aufbau, Montage, Installation oder Einweisung, sofern
dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist. Wünscht der Kunde diese Leistungen,
erklärt er sich mit der gesonderten Berechnung der unbedingt notwendigen
Zusatzleistung sowie mit unseren jeweiligen Stunden und Fahrkostensätzen
einverstanden. Eine nachträgliche Kürzung von Montagerechnungen ist nicht zulässig.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt
als ausgeschlossen.
Abschließende Bedingungen
Erfüllungsort ist Godensholt. Hiervon oder von anderen Bestimmungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Westerstede, soweit
gesetzlich zulässig.

Stand 12.02.2007

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